Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (DiGAV)

Regelungsgegenstand:
Verordnung über digitale Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
20. Dezember 2022
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Gesundheit, Informationstechnik
Zuständiges Bundesressort:
Gesundheit
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 5 Abs. 6 § 8 Abs. 3 § 21 Abs. 5
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 5 Anforderungen an Qualität (6) Digitale Gesundheitsanwendungen setzen die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach Maßgabe der Anlage 2 um. § 8 Begriff der positiven Versorgungseffekte (3) Die patientenrelevanten Struktur- und Verfahrensverbesserungen in der Versorgung im Sinne dieser Verordnung sind im Rahmen der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder der Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen auf eine Unterstützung des Gesundheitshandelns der Patientinnen und Patienten oder eine Integration der Abläufe zwischen Patientinnen und Patienten und Leistungserbringern ausgerichtet und umfassen insbesondere die Bereiche der 1.Koordination der Behandlungsabläufe, 2.Ausrichtung der Behandlung an Leitlinien und anerkannten Standards, 3.Adhärenz, 4.Erleichterung des Zugangs zur Versorgung, 5.Patientensicherheit, 6.Gesundheitskompetenz, 7.Patientensouveränität, 8.Bewältigung krankheitsbedingter Schwierigkeiten im Alltag oder 9.Reduzierung der therapiebedingten Aufwände und Belastungen der Patienten und ihrer Angehörigen. § 21 Weitere Ausgestaltung des elektronischen Verzeichnisses (5) Spätestens ab dem 1. Januar 2022 veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die in dem Verzeichnis nach § 139e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Angaben nach § 20 Absatz 2 und 3 auf einem barrierefreien Webportal in einer für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer intuitiv zugänglichen Struktur, Form und Darstellung.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A