Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG)

Regelungsgegenstand:
Regelung der Europäischen Bürgerinitiative, durch die Bürger die Kommission auffordern können, einen Rechtsakt vorzuschlagen, um die EU-Verträge umzusetzen
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
09. November 2022
Europarechtliche Grundlage(n):
VO (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative
Themengebiete (Auswahl):
Kommunikation
Zuständiges Bundesressort:
Inneres, Heimat
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 1 Abs. 3
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 1 (3) Das Bundesverwaltungsamt stellt im Rahmen seiner ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgaben sicher, dass Menschen mit Behinderungen gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/788 ihr Recht auf Unterstützung von Initiativen wahrnehmen können und in gleicher Weise wie andere Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einschlägigen Quellen von Informationen über Initiativen haben.
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A