Bundesfachstelle Barrierefreiheit

EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG)

Regelungsgegenstand:
Regelung zu Fahrgastrechten im Bus
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
30. November 2019
Europarechtliche Grundlage(n):
Verordnung (EU) Nr. 181/2011
Themengebiete (Auswahl):
Mobilität
Zuständiges Bundesressort:
Verkehr, Bauen, Stadtentwicklung
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011- dieser regelt Barrierefreiheit in (9)
Wortlaut der Vorschrift(en):
(9) Bei der Entscheidung über die Gestaltung neuer Busbahnhöfe und bei umfassenden Renovierungsarbeiten sollten die Busbahnhofbetreiber bemüht sein, den Bedürfnissen von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität entsprechend den Anforderungen einer Konzeption für alle Verwendungsarten („Design for all“) Rechnung zu tragen. In jedem Fall sollten die Busbahnhofbetreiber Kontaktstellen angeben, bei denen die Betroffenen ihre Ankunft und ihren Bedarf an Hilfeleistung anmelden können.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A