Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt (Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung – FahrSiLehrgZulV)

Regelungsgegenstand:
Regelung des Zulassungsverfahrens für Basis- und Auffrischungslehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
14. Juni 2024
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Bildung, Dienstleistungen, Mobilität
Zuständiges Bundesressort:
Digitales, Verkehr
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 11 Abs. 2 Nr. 4
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 11 Abs. 2 Nr. 4 (2) Jeder Fragebogen muss Fragen zu den folgenden Themenbereichen enthalten: (…) 4. Hilfeleistung und Erteilung von Anweisungen zur sicheren Einschiffung, Ausschiffung und Bereisung mit dem Schiff von Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (...).
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A