Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Regelungsgegenstand:
Regelung des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zum Fakultätivprotokoll zum IPwskR
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
04. Januar 2023
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Informationstechnik, Kommunikation
Zuständiges Bundesressort:
Arbeit, Soziales
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 1 i.V.m. Art. 16 d. Fakultativprotokolls zum IPwskR
Wortlaut der Vorschrift(en):
Art. 16 d. Fakultativprotokolls zum IPwskR
Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, den Pakt und dieses Protokoll weithin bekannt
zu machen und zu verbreiten und den Zugang zu Informationen über die Auffassungen und Empfehlungen des Ausschusses, insbesondere in diesen Vertragsstaat betreffenden Sachen, zu erleichtern und dies in für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Formaten zu tun.
Link zum Gesetzestext:
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A